Wirtschaftsdetektive
Unternehmer haben sich neben den tagtäglichen Aufgaben mit vielerlei Problemen herum zu schlagen. Oft ist es nur eine Frage der Zeit, bis man sich mit interner Kriminalität und Sozialbetrug (z.B. „krankfeiernde Mitarbeiter“) auseinander setzen muss. Von einigen Zeitgenossen werden die Vorteile des komfortablen Sozialsystems immer noch hemmungslos ausgenutzt. Kein Unternehmer kann sich derartige Machenschaften, in Zeiten angespannter ökonomischer Situationen auf Dauer gefallen lassen. Auch die Sozial- und Arbeitsgerichte sind dabei, den Missbrauch des Sozialsystems zunehmend schärfer zu sanktionieren. Durch die Ermittlung ausreichender Beweise gelingt es, die Sozialbetrüger zu überführen und die Kollegen vor Nachahmung abzuschrecken. Lohnfortzahlungsschäden, Schäden durch die Bereitstellung von Ersatzarbeitnehmern und unkalkulierbare Schäden durch Nachahmung lassen sich so vermeiden. Nutzen Sie dazu die Dienste unserer erfahrenen Ermittler. Wir sind ein spezialisierter Dienstleister und helfen Ihnen die besonderen Probleme aus Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe zu lösen.
Ärgerlich für Sie als Arbeitgeber: Entgeltfortzahlung im Krankeitsfall
Mitarbeiter, die sich arbeitsunfähig melden, sind für Sie als Arbeitgeber schon ein ziemliches Ärgernis. Einerseits werfen Sie Ihre betriebliche Personalplanung über den Haufen, wenn ein anderer Mitarbeiter die Aufgaben Ihres erkrankten Mitarbeiters übernehmen muss und Sie als Arbeitgeber deswegen ständig neu disponieren müssen. Andererseits kosten arbeitsunfähige Arbeitnehmer Sie als Arbeitgeber regelmäßig viel Geld.
Nach § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, einem arbeitsunfähigen Mitarbeiter bis zu 6 Wochen lang dessen Gehalt fortzuzahlen. Erst danach springt die Krankenkasse ein und übernimmt die Entgeltfortzahlung für den erkrankten Mitarbeiter. Das allein ist schon verdrieslich genug. Noch schlimmer trifft es Sie aber als Arbeitgeber, wenn ein Mitarbeiter nicht wirklich krank ist, sondern seine Arbeitsunfähigkeit nur simuliert.
Zwar ist eine solche vorgetäuschte Krankheit regelmäßig ein Kündigungsgrund. In der Praxis stellt es sich aber oft als schwierig heraus, dem Mitarbeiter zu beweisen, dass er seine Arbeitsunfähigkeit nur vorgespielt hatte. Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm macht Ihnen als Arbeitgeber die Entlassung eines simulierenden Mitarbeiters leichter. Die Berufsdetektive und Berufsdetektivinnen unserer Detektei aus Leipzig helfen Ihnen Beweise zu finden, ob ein Arbeitnehmer tatsächlich krank ist oder nur simuliert.
Darüber hinaus helfen ihnen unsere Detektive und Detekivinnen bei Abrechnungsbetrug, anonymen Briefen, Schuldnersuche, Bewerberüberprüfung, Forderungsausfall, Industriespionage, Lagerkriminalität, Lauschabwehr, Mitarbeiterüberwachung, Personaldiebstahl, Sachbeschädigung, Spionageabwehr, Sabotageabwehr, Sicherheitsberatung, interner Kriminalität, Krankschreibungsbetrug, Schwarzarbeit, unerlaubter Nebentätigkeit, unlauterem Wettbewerb, Videoüberwachung, Industriespionage Wirtschaftskriminalität uvm.
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